Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Frauen in NRW
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein großes Potenzial gut ausgebildeter weiblicher Arbeitskräfte. Die schulischen und beruflichen Qualifikationen der Frauen sind sehr gut: Viele junge Frauen sind heute besser qualifiziert als ihre männlichen Altersgenossen. Dieses Leistungs- und Qualifikationspotenzial spiegelt sich jedoch nicht adäquat in der Beschäftigung wieder.
Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften steigt weiter an. Der rasche wirtschaftliche Wandel, die demografische Entwicklung und das gewachsene Selbstverständnis von Frauen, berufstätig zu sein, werden sich weiter positiv auf die Frauenerwerbstätigkeit auswirken. Die Erwerbstätigenquote der Frauen liegt allerdings noch immer deutlich unter der der Männer. Der Anteil der Frauen in Führungspositionen ist in den vergangenen Jahren zwar kontinuierlich gestiegen, ist aber immer noch relativ niedrig und liegt unter dem Durchschnitt der EU-Staaten.
Länder, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch qualitativ hochwertige Kinderbetreuung erleichtern, haben beschäftigungspolitische Erfolge vorzuweisen. Die Situation in Schweden, Frankreich und Dänemark illustriert dies. Interessant in diesem Zusammenhang: Länder mit breiterem Betreuungsangebot weisen nicht nur eine höhere Erwerbsbeteiligung insgesamt auf, sondern auch ausgewogenere demografische Verhältnisse sowie einen deutlich höheren Kompetenzerwerb der 15jährigen Jugendlichen.
Die Unternehmen brauchen das Potenzial der gut ausgebildeten und motivierten Frauen, um auch zukünftig im nationalen ebenso wie im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Bündnispartner sind sich einig, dass es sich unser Land auf Dauer nicht leisten kann, in großem Umfang in Bildung und Ausbildung von Frauen zu investieren und das so gebildete Potenzial dann nicht zu nutzen.
Es muss daher eine deutliche Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Frauen erreicht werden, insbesondere in den Bereichen, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind. Dies sind insbesondere Führungspositionen und zukunftsorientierte Berufe. Maßnahmen zur Verfolgung dieser Ziele werden auch zu einer Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen beitragen.
Entsprechend ist die Förderung der Beschäftigung von Frauen eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikfelder erfasst. Da die Erwerbstätigkeit von Frauen von vielfältigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, geht es nicht nur um die klassischen Felder der Berufsbildungs-, Arbeitsmarkt-, Finanz- und Wirtschaftspolitik, sondern beispielsweise auch um Jugend-, Schul- und Familienpolitik.
Die Handlungsfelder zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt werden dabei durch die Strategie des Gender-Mainstreaming, Maßnahmen zur Frauenförderung und Maßnahmen zur Herstellung einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie definiert. Aus diesen drei Bereichen sollen einige zentrale Ansatzmöglichkeiten hervorgehoben werden:
1. Analyse der Beschäftigungssituation von Frauen
Wichtige Grundlage für die Konzeption und Feinsteuerung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Frauen und zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt ist die regelmäßige Analyse der Beschäftigungssituation von Frauen und Männern. Kontinuierlich durchgeführte, nach Geschlecht differenzierende Statistiken bilden die Basis, um Struktur und Entwicklung der Beschäftigung und der Einkommen von Frauen und Männern darzustellen.
- Der Politische Steuerungskreis hält es für erforderlich, die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit unter Nutzung vorhandener Dienste regelmäßig zu analysieren.
2. Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau und Verbesserung
der Kindertagesbetreuung
Es besteht mittlerweile ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass zur Steigerung der Frauenbeschäftigungsquote vor allem auch der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote erforderlich ist. Insbesondere der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei und über sechs Jahren ist voranzutreiben. Durch den Ausbau der Angebote zur Kinderbetreuung werden die Wahlmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten verbessert. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Der Politische Steuerungskreis erkennt den Ausbau und die Verbesserung der Tageseinrichtungen für Kinder als eine gesellschaftspolitische Aufgabe an. Sie sollen dazu beitragen
- soziale Unterschiede zwischen Kindern abzubauen
- die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu verwirklichen.
Sie müssen
- bedarfsgerecht und wohnortnah angeboten werden
- pädagogisch qualifizierte Angebote umfassen sowie
- verlässlich und flexibel sein.
Erziehungsberechtigte benötigen solche Angebote der Kinderbetreuung. Sie sind aus Gründen der Familien-, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik aber auch aus integrativen Gründen erforderlich.
Ausgehend von der für Kindergartenkinder in Nordrhein-Westfalen gut ausgebauten Infrastruktur einerseits, eines nicht überall aus fachlicher Sicht ausreichenden qualitativen Angebotes und einer insgesamt unzureichenden Versorgungssituation für Kinder anderer Altersgruppen andererseits, schlägt die Arbeitsgruppe auf der Grundlage des Arbeitspapiers "Frauenbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen" vom 26. Juni 2003 die nachfolgenden Maßnahmen vor:
Folgende Handlungsfelder sind umzusetzen:
2.1. Bedarferhebungen sind vorzuschalten
Von entscheidender Bedeutung ist, dass die von den Eltern artikulierten Bedarfe erfasst und im Rahmen der Jugendhilfeplanung umfassend bewertet werden, so dass ihnen entsprochen werden kann. Landesweite Bedarfserhebungen versprechen keinen Erfolg. Das Jugendministerium hat allerdings bereits im Jahr 2001 mit den Trägern und Tageseinrichtungen für Kinder eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der Elternwünsche bei der Anmeldung des Kindes vom Träger der Tageseinrichtung erhoben und dokumentiert werden.
- Die Landesregierung wird gebeten, die Vereinbarung zur Ausgestaltung des § 9 Absatz 4 GTK nunmehr zu evaluieren, gegebenenfalls zu überprüfen und gemeinsam mit den Akteuren zu präzisieren.
2.2. Ausbau der Betreuungsangebote für die unter dreijährigen Kinder
In diesem Bereich ist ein deutlicher Ausbau der Betreuungsangebote mit bezahlbaren Plätzen erforderlich. Lösungen sind zu ermöglichen, die den Betreuungsbedarf der Kinder von Erwerbstätigen mit atypischen Arbeitszeiten abdecken (Betreuung nach Stundenzahl oder nach 17.00 Uhr).
Die Initiative des Bundes (Entwurf eines Tagesbetreuungsausbaugesetzes), mit der nachfrageorientiert bis 2010 eine Versorgungsquote von etwa 20 % erreicht werden soll, ist fachlich als ein großer Schritt in die richtige Richtung zu beurteilen. Zur Umsetzung des TAG ist ein realistisches Finanzierungskonzept unabdingbar.
- Die kommunale Ebene (Jugendamt) ist aufgerufen, zur Umsetzung ein breites Betreuungsangebot zu fördern, das Tageseinrichtungen, Tagespflege und andere flexible Angebote umfasst. Das Land muss den Rahmen fachlich so gestalten, dass Eltern auch für die Betreuung in Einrichtungen die Wahl zwischen Ganztags- und unterschiedlichen Teilzeitangeboten haben.
2.3. Öffnungszeiten der Kindergärten müssen flexibler werden
Die Öffnungszeiten der Kindergärten werden vom Träger der Einrichtung, nach Anhörung der Eltern, festgelegt. Das nordrhein-westfälische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) sieht in § 9 vor, dass Tageseinrichtungen in der Regel ganztags geöffnet sind. Bei der Festlegung der Öffnungszeiten ist die Situation der Eltern zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat das Jugendamt das Recht zur Intervention, wenn die örtlichen Verhältnisse andere Öffnungszeiten erfordern.
Das bedeutet, dass die Träger der Tageseinrichtungen in der Verantwortung sind, unter Abwägung der personellen Gegebenheiten, des wirtschaftlich Machbaren sowie des Bildungskonzeptes und des Einrichtungsprofils einerseits und den Interessen der Familien andererseits, möglichst flexible Öffnungszeiten anzubieten.
- Das Land sollte prüfen, ob das Finanzierungssystem so zu gestalten ist, dass eine Teilzeit-Inanspruchnahme unterstützt werden kann.
2.4. Demografische Entlastungswirkung für den Ausbau des Angebotes
für unter Dreijährige nutzen
Alle Prognosen weisen darauf hin, dass sich in den nächsten Jahren ein erheblicher Überhang an Kindergartenplätzen entwickeln wird.
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Da es noch Versorgungslücken zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz gibt, sollte von allen Akteuren geprüft werden, ob diese demografischen Entlastungswirkungen dort einzusetzen sind, wo es noch Lücken gibt.
Im Hinblick auf die unter Dreijährigen sollte geprüft werden, ob etwaige frei werdende Ressourcen hier eingesetzt werden könnten.
2.5. Verbesserung der Betreuungssituation der schulpflichtigen Kinder
Für den Bereich der Schulkinder sind sowohl quantitativ als auch qualitativ Verbesserungen erforderlich, insbesondere in Bezug auf die Kontinuität und Verlässlichkeit der Angebote, in Bezug auf den zeitlichen Umfang und vor allem auf die Standards für die pädagogischen und fachlichen Ansprüche.
Mit dem Programm "offene Ganztagsgrundschulen im Primarbereich" will das Land bis zum Jahre 2007 für jedes vierte Kind im Grundschulalter einen Ganztagsplatz schaffen. Dies ist als erster Ausbauschritt zu begrüßen und zu unterstützen.
- Der Politische Steuerungskreis regt an zu prüfen, wie in der Sekundarstufe I nach Bedarf ein Ganztagsangebot über das jetzt vorhandene Angebot an Ganztagsschulen hinaus geschaffen werden kann.
2.6. Landesförderung als Anreiz zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung ausgestalten
Bei einer Neuordnung der Landesförderung für die Kindertagesbetreuung ist darauf zu achten, dass die Abwicklung der Förderung so einfach wie möglich gestaltet wird, sie aber sowohl für die örtlichen Jugendämter als auch für die einzelnen Träger Anreize zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Angebote bietet. Die Förderung muss sich an der notwendigen Struktur der Betreuungsangebote orientieren und bedarfsorientierte Angebote (Ganztagsangebote, erweiterte Öffnungszeiten) besonders berücksichtigen; Qualität und Quantität der Kinderbetreuung müssen klar definiert werden.
- Der Politische Steuerungskreis bittet die Landesregierung, gemeinsam mit den Kommunen eine Info-Kampagne über die differenzierten Angebote für Erziehungsberechtigte/Eltern und Träger zu initiieren.
3. Landesweite Prämierung für best practise
Um die Innovations- und Kreativitätspotenziale in Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzuzeigen und zu verbessern, wird die Durchführung einer Preisverleihung vorgeschlagen.
Ausgezeichnet werden:
- Betreuungsangebote mit neuen Inhalten
- innovative Vereinbarkeitsmodelle von Unternehmen
- Ideen von Eltern und Netzwerken
- neue wissenschaftliche Ansätze zum Thema Kind und Beruf
4. Ausbildung/ Qualifizierung
4.1. Berufswahlorientierung
Eine nachhaltige Integration beider Geschlechter in die Erwerbsarbeit und die damit verbundene eigenständige Existenzsicherung muss bereits bei der vorschulischen Erziehung und in der Schulausbildung beginnen. Hierzu sind Defizite in der naturwissenschaftlichen-technischen Früherziehung (Kindertageseinrichtungen, Grundschule) zu beheben, um frühzeitig Entscheidungen der Mädchen und jungen Frauen für zukunftsorientierte Berufe und Studiengänge zu fördern. Eine diesbezügliche Empfehlung des Landesausschusses für Berufsbildung an die Landesregierung liegt vor.
Es gilt verstärkt, die vorhandenen schulischen Qualifikationspotenziale bei den Mädchen besser für zukunftsorientierte Berufe in allen Branchen und Fachbreichen zu aktivieren. Als zukunftsorientierte Berufe sind nicht allein die IT- und Medienberufe ins Auge zu fassen. Dies gilt sowohl für den Ausbildungs- als auch für den Studienbereich.
- Der Politische Steuerungskreis möge die Beteiligung des Landes NRW am bundesweiten Girls` Day in Kooperation mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der Regionaldirektion NRW der BA beschließen.
- Zusätzlich soll eine naturwissenschaftlich-technische Früherziehung in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen initiiert und vertieft werden. Die Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen müssen durch Fort- und Weiterbildung darauf vorbereitet werden.
4.2. Fehlende Berufsausbildung
Für junge Mütter ohne Berufsausbildung müssen Anstrengungen unternommen werden, durch Teilzeitmodelle einen qualifizierten Berufsabschluss zu erlangen, um so langfristig von staatlicher Unterstützung durch Sozial- oder Arbeitslosenhilfe (zukünftig Alg II) unabhängig zu sein.
Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund werden häufig von einer Berufsausbildung ferngehalten. Dies erschwert ihre langfristige gesellschaftliche Integration.
- Der Politische Steuerungskreis fordert den Ausbildungskonsens NRW auf, sich dieser beiden Themen als gesonderte Schwerpunkte anzunehmen.
4.3. Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf
Forciert werden müssen die Anstrengungen, Frauen und Männern nach einer Familienphase den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Dies bedeutet auch, dass dem Qualifikationsverlust während der Elternzeit besser vorgebeugt werden muss.
Wenn es gelingt, die mit Patchwork-Biographien verbundenen Friktionen besser in das Beschäftigungssystem und das damit korrespondierende System der sozialen Sicherung zu integrieren, wird es insbesondere, aber nicht nur, für Frauen leichter werden, für die Existenzsicherung selbst Sorge zu tragen.
- Der Politische Steuerungskreis hält es für erforderlich, dass zusätzlich und ergänzend zu den über das SGB II und das SGB III zur Verfügung stehenden Instrumenten die berufliche Integration während und nach einer familienbedingten Unterbrechung der Erwerbstätigkeit in besonderer Weise unterstützt wird.
4.4. Ausreichende Unterstützung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit
Familienpflichten
Fehlende Kinderbetreuung stellt auch für die Annahme einer Beschäftigung oder die Teilnahme an Maßnahmen aktiver Arbeitsförderung ein Hemmnis dar. Um hier wirksam Abhilfe zu schaffen, sollten in jeder nach dem SGB II zwischen Agenturen für Arbeit und Kommunen neu zu bildenden Arbeitsgemeinschaft die örtlichen Gegebenheiten im Hinblick auf eine tatsächliche Verbesserung der Infrastruktur in der Kinderbetreuung (Kinderkrippen, Tagesstätten, angepasste Betreuungszeiten) geprüft werden. Dies entspricht einer Forderung der Hartz-Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".
- Hierbei ist zu beachten, dass die Verantwortung für die Organisation der Kinderbetreuung damit nicht auf die BA übergeht, zuständig sind vielmehr die Kommunen.
- In Partnerschaft mit Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Unternehmen und sonstigen privaten Einrichtungen sind zusätzliche Kinderbetreuungskapazitäten aufzubauen, die gezielt im Zusammenhang mit den Integrationsmaßnahmen des SGB II genutzt werden können.
4.5. Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher ist qualitativ zu verbessern. Gezielte Weiterbildungsangebote für das vorhandene Personal müssen den Beschäftigten die Möglichkeiten schaffen das zukünftige Niveau zu erreichen.
- Der Politische Steuerungskreis bittet die zuständigen Landesministerien zu prüfen, inwieweit die Fachhochschulen und weitere Weiterbildungseinrichtungen dazu einen Beitrag leisten können.
5. Betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit von
Frauen und Männern
Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten allein wird nicht ausreichen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit auch die Erwerbschancen von Frauen nachhaltig zu verbessern. Veränderungen sind auch auf der konkreten betrieblichen Ebene notwendig.
In der betrieblichen Praxis existieren schon heute viele differenzierte, auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte Konzepte zur Förderung der Chancengleichheit, die dazu beitragen, die Chancen der Frauen im Berufsleben zu verbessern. Bei allen Fortschritten, die dabei in den vergangenen Jahren erreicht wurden, bedarf es in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft aber noch erheblicher Anstrengungen, um Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in Bildung, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft zu stärken.
Die in diesem Zusammenhang anstehenden Prozesse müssen durch Arbeitgeber und Betriebsrat aktiv unterstützt werden.
Ansatzpunkte für konkrete betriebliche Maßnahmen wie sie z.B. in der gemeinsamen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft aus dem Jahre 2001 empfohlen wurden, gilt es zu verstärken und weiterzuentwickeln.
Geeignete betriebliche Maßnahmen sind abhängig von Situation, Größe, Branche und Struktur der Unternehmen und Arbeitnehmerschaft:
- Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit als Unternehmensphilosophie zu verankern und durch verbesserte Kommunikation nach innen und außen bekannt zu machen. Dazu gehört auch, die unterschiedlichen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen.
- Förderung der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ausdrückliche Aufgaben für Beschäftigte mit Leitungsfunktion.
- Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, beispielsweise durch verstärkte Einbeziehung von Frauen in Weiterbildungsprogramme für Führungskräfte oder durch Angebote zu Mentoring- oder Shadowingprogrammen sowie durch Teilzeitangebote auch für Führungskräfte.
- Angebote bereitzustellen, um mehr junge Frauen für zukunftsorientierte Ausbildungen und Studiengänge zu gewinnen und ihnen nach Abschluss der Ausbildung berufliche Perspektiven zu eröffnen.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu verbessern, beispielsweise durch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsformen, Gleitzeitarbeit, Einführung von Arbeitszeitkonten, Telearbeit sowie Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
- Flexible Gestaltung der Familienphase zu ermöglichen, beispielsweise durch Angebote zur Teilnahme an Weiterbildung und betrieblichen Informationsveranstaltungen, Übertragung von Urlaubsvertretungen während der Elternzeit sowie durch Wiedereingliederungsprogramme für Berufsrückkehrerinnen.
- Verbindliche Zielsetzungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in den Betrieben zu formulieren und entsprechend zu dokumentieren.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Konzeption und Umsetzung zu beteiligen. Dies kann durch Beteiligung des Betriebsrates und durch Abhalten von Belegschaftsversammlungen geschehen.
Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Besonderheiten kleiner und mittlerer Betriebe und die spezifischen Gegebenheiten der Branchen zu beachten.
6. Kultur der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei hohen Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen ist mit starren Arbeitszeiten nicht realisierbar. Notwendig sind nicht nur Freistellungen für Erziehungsphasen, sondern auch die Möglichkeiten für beide Partner, ihre Arbeitszeiten vorübergehend oder dauerhaft unterhalb des klassischen Vollzeitstandards zu senken. Für die Unternehmen können solche flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen eines neuen Arbeitszeitmanagements produktivitätserhöhend sein.
So werden durch flexible Arbeitszeiten auch die Möglichkeiten verbessert, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.
Familienfreundliche Arbeitszeiten sollten gemeinsam von Landesregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften gefördert werden.
Ausrichtung des Beratungsangebotes für kleinere und mittelständische Unternehmen auf Fragen der Vereinbarkeit
Ziel ist es, die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Gestaltung betrieblicher Lösungen zu unterstützen. In den KMUs ist vielfach der Wille da, berufstätige Eltern zu unterstützen. Doch sowohl den Betriebsräten als auch den Personalverantwortlichen fehlen häufig die notwendigen Ressourcen, um geeignete Lösungen zu entwickeln. Durch das Beratungsangebot sollen gemeinsam mit Betriebsräten und Unternehmensleitungen verschiedene Modelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickelt und umgesetzt werden. Dabei soll die gesamte Palette der betrieblichen Personalpolitik Berücksichtigung finden.
7. Steuer- und Sozialpolitik überdenken
Die Weiterentwicklung steuerrechtlicher Regelungen mit Blick auf eine verfassungskonforme Berücksichtigung der Ehe und der Förderung von Frauenerwerbstätigkeit in Familie mit Kindern sollte an einer verbesserten Kinder- und Pflegeförderung ausgerichtet werden.
- Die Landesregierung wird gebeten, künftige steuerrechtliche Regelungen zur Förderung der Familien in vorstehendem Sinn zu unterstützen und zu begleiten.





