Zeitarbeit ist ein besonderes Arbeitsverhältnis, das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt ist. Zeitarbeit liegt vor, wenn Zeitarbeitsfirmen ihre Beschäftigten an Dritte (Entleihbetriebe) überlassen und dafür gewerbsmäßig Gebühren verlangen. Die Arbeitgeber heißen oft auch Verleiher. Zeitarbeit wird entsprechend als Leiharbeit, die Beschäftigten als Leiharbeitnehmer bezeichnet.