Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
Selbstverwaltung ist das Mitwirken des Bürgers bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sowohl in der gesetzlichen Kranken-, als auch in der Rentenversicherung sowie der Unfallversicherung wird bereits seit Jahrzehnten Selbstverwaltung praktiziert: Die in den Sozialwahlen gewählten ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber wirken bei der Erledigung der Aufgaben der Sozialversicherungsträger mit. Dadurch soll u.a. gewährleistet werden, dass
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Entscheidungen der Verwaltung sozial und lebensnah getroffen werden
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die Interessen der Beitragszahler Eingang in die Entscheidungen und
die „Geschäftspolitik" des Rentenversicherungsträgers bzw. der Krankenkasse finden,
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die Erfahrungen und Kenntnisse der Versicherten und der Arbeitgeber
bei der Ausgestaltung der Leistungen berücksichtigt werden
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die Effektivität und Effizienz (öffentlicher) Dienstleistungen
hinsichtlich ihrer Qualität, Bedürfnisgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft und damit die
Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung insgesamt verbessert werden kann.
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Als Vertreter der Versicherten kandidieren bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre u.a. Kolleginnen und Kollegen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften für die Gremien der Selbstverwaltung. Die meistens über Listen gewählten Vertreter/innen des DGB bzw. der Gewerkschaften nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich in den Selbstverwaltungsgremien der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen wahr. Der DGB stellt in den meisten Gremien den Großteil der Versichertenvertreter.
Zu den Selbstverwaltungsgremien gehören bei den Rentenversicherungsträgern die Vertreterversammlung und der Vorstand, bei den Krankenkassen die Verwaltungsräte. Bis auf wenige Ausnahmen (Ersatzkassen, Knappschaft), sind alle Gremien paritätisch je zur Hälfte mit Vertreter/innen der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden sie in der Regel Ausschüsse.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung existiert über die ehrenamtliche Selbstverwaltung hinaus noch die (hauptamtliche) gemeinsame Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Vertragsärzte. Wichtigstes Entscheidungsgremium ist der Gemeinsame Bundesausschuss
(www.g-ba.de) Ärzte und Krankenkassen, der u.a. über die Zulassung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entscheidet und Richtlinien beschließt in denen einzelne Leistungen konkretisiert werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Selbstverwaltung bietet das Sozialgesetzbuch IV (§29ff.) Weitergehende Regelungen finden sich in den Satzungen der Sozialversicherungsträger. Zu den Aufgaben der Selbstverwaltungsgremien gehört u.a. die Wahl eines hauptamtlichen Geschäftsführers (beim Rentenversicherungsträger) bzw. die Wahl eines hauptamtlichen Vorstands bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Nähere Informationen: DGB Bezirk NRW, Abt. Sozialpolitik, Tel.: 0211 / 3683-122